Neu ab 28.05.2021

... das ist neu

 

Mit einer neuen Verordnung ab dem 28.05.2021 können wir, wenn die Landesinzidenz unter 35,1 gefallen ist, auch ohne Test in die Sporthalle.

Es gelten dann lediglich die Hygienemaßnahmen und die einfache Rückverfolgbarkeit (Teilnehmerliste)

Aus aktueller Sicht ist die Hallennutzung aufgrund der Abi-Prüfungen ab dem 14.06. möglich.

Ob mit oder ohne Test, entscheidet die Landesinzidenz.